§ 27 EStG 1988
Eine Privatstiftung erwirbt eine größere, teure Liegenschaft um 6.700 S/m2. In weiterer Folge errichtet sie darauf um rund 100 Mio S eine Luxusvilla mit Badehaus samt Außenanlagen. Der Begünstigte nutzt das im Eigentum der Stiftung stehende Wohngebäude zu 100 % unentgeltlich zu privaten Wohnzwecken.