§ 26 Z 4 EStG
Im Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder wird geregelt, dass Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (Bahnfahrt) abgegolten werden. Hinsichtlich Kilometergeldersatz für die Verwendung des privaten PKW gibt es keine Regelung. Können im Falle von Fahrten mit dem Privat- PKW die Aufwendungen in Form des amtlichen Kilometergeldes ersetzt werden?