§ 587 Abs 7 ASVG
1. Die Frage des Endes der Amtsdauer des Präsidiums des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger betrifft ein subjektiv-öffentliches Recht der Funktionsträger zur Amtsausübung und nicht etwa bloß ein solches Recht des Hauptverbandes, dessen Organ das Präsidium ist.