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Bildungskarenz: Gleichzeitige Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber möglich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/689RdW 2001, 681 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 11 Abs 1 AVRAG
§ 12 AlVG, § 26 Abs 1 AlVG

1. Die Bildungskarenz ist (zumindest auch) eine individuelle Förderungsmaßnahme.

2. § 12 Abs 1 oder 3 AlVG sind nicht analog auf die Bildungskarenz anzuwenden.

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