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Präsidium des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger: Amtsdauer endet mit 31. 12. 2005

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/690RdW 2001, 682 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 587 Abs 7 ASVG

1. Die Frage des Endes der Amtsdauer des Präsidiums des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger betrifft ein subjektiv-öffentliches Recht der Funktionsträger zur Amtsausübung und nicht etwa bloß ein solches Recht des Hauptverbandes, dessen Organ das Präsidium ist.

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