§ 879 ABGB, § 916 ABGB
§ 21c RAO
§ 36 RL-BA 1977
Eine Darlehenszuzählung des Rechtsanwaltsanwärters an den Rechtsanwalt in untrennbarem Zusammenhang mit einer Beteiligung an der geplanten Gesellschaft stellt ein Umgehungsgeschäft iSd § 916 Abs 1 zweiter Satz ABGB dar; für die Verpöntheit bzw Nichtigkeit ist daher auf das umgangene Geschäft abzustellen.