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„Darlehenszuzählung“ von Rechtsanwaltsanwärter für Beteiligung als Umgehungsgeschäft absolut nichtig

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/504RdW 2000, 533 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 879 ABGB, § 916 ABGB
§ 21c RAO
§ 36 RL-BA 1977

Eine Darlehenszuzählung des Rechtsanwaltsanwärters an den Rechtsanwalt in untrennbarem Zusammenhang mit einer Beteiligung an der geplanten Gesellschaft stellt ein Umgehungsgeschäft iSd § 916 Abs 1 zweiter Satz ABGB dar; für die Verpöntheit bzw Nichtigkeit ist daher auf das umgangene Geschäft abzustellen.

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