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Vinkulierung und Verpfändung einer Versicherungsforderung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/503RdW 2000, 531 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 364c ABGB, § 451 ABGB, § 452 ABGB
§ 4 Abs 1 VersVG
§ 15 Abs 2 ALB

Zahlungssperren, die von den Parteien eines Schuldverhältnisses zugunsten Dritter - also insbesondere von einem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zugunsten eines Vinkulargläubigers - vereinbart wurden, wirken nicht absolut, sondern nur relativ.

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