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Zustellung von Schriftstück im Ausland

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/451RdW 2000, 478 Heft 8 v. 15.8.2000

Art 6 EMRK
§ 121 Abs 1 ZPO
§ 12 Abs 2 ZustG

Bosnien-Herzegowina ist in der aufgrund von§ 121 Abs 1 ZPOerlassenen VerordnungBGBl 1961/10, die eine Liste jener Staaten enthält, in denen die Zustellung unmittelbar durch die Post zugelassen ist, nicht genannt. Eine unmittelbare Zustellung durch die Post von Österreich nach Bosnien-Herzegowina ist durch keine zwischenstaatliche Vereinbarung gestattet.

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