§ 9 Abs 2 ASGG, § 50 Abs 1 ASGG
§ 6 IPRG, § 35 IPRG, § 42 IPRG
§ 577 Abs 1 ZPO, § 595 Abs 1 ZPO
Schiedsklauseln in Mietverträgen sind mit der Ausnahme der Auflösung durch Kündigung grundsätzlich wirksam. Auch die Frage, ob ein Bestandverhältnis Miete oder Pacht ist, kann Gegenstand eines Vergleiches sein und daher die Entscheidung darüber einem Schiedsgericht übertragen werden.