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Zur Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten nach dem MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/440RdW 2000, 472 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 9 Abs 2 ASGG, § 50 Abs 1 ASGG
§ 6 IPRG, § 35 IPRG, § 42 IPRG
§ 577 Abs 1 ZPO, § 595 Abs 1 ZPO

Schiedsklauseln in Mietverträgen sind mit der Ausnahme der Auflösung durch Kündigung grundsätzlich wirksam. Auch die Frage, ob ein Bestandverhältnis Miete oder Pacht ist, kann Gegenstand eines Vergleiches sein und daher die Entscheidung darüber einem Schiedsgericht übertragen werden.

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