Mit 1. Juni 2000 ist eine Richtlinie der EU zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) in Kraft getreten, die die Durchsetzung des Binnenmarktprinzips auch bei E-Commerce innerhalb der EU zum Ziel hat.
Linz
Anfang Mai 2000 wurde vom EU-Parlament die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum elektronischen Handel (Electronic Commerce) beschlossen, welche mit 1. 6. 2000 in Kraft trat. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft. Sie ist aber keine Verbraucherschutz-RL , sondern regelt generell die Dienste in bzw der Informationsgesellschaft.