Der VfGH hat in dem über die Lehrbeauftragten-Verordnung BGBl II 1997/287 eingeleiteten Verordnungsprüfungsverfahren (vgl RdW 2000/99, S 129) mit Erkenntnis vom 15. 6. 2000, V 102/99, das Wort „Fachhochschulen“ und die Wortfolge „oder ähnliche Bildungseinrichtungen“ als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt am Tag der Kundmachung im BGBl in Kraft und gilt rückwirkend (Art 136 Abs 6 zweiter Satz).