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Verfassungswidrigkeit der Anrechnung eines fiktiven pauschalen Unterhalts im Ausgleichszulagenrecht

RdW AktuellRdW 2000/428RdW 2000, 453 Heft 8 v. 15.8.2000

Die Hinzurechnung eines (fiktiven) Unterhalts zum Nettoeinkommen des Pensionsberechtigten bei Feststellung des Anspruchs auf Ausgleichszulage, der auch nicht zumindest der als Durchschnittsfall anzusehenden Berechnung mit der Formel „40 % des Familieneinkommens abzüglich des Eigeneinkommens“ entspricht, widerspricht vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund der Zulässigkeit gesetzlicher Durchschnittsbetrachtungen dem Gleichheitssatz und ist auch nicht mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen.

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