Die bereits angekündigte (RdW 2000/181, S 198) Anpassung der Größengrenzen für den Einzel- und Konzernabschluss von Kapitalgesellschafen ist Gesetz geworden (BGBl I 2000/61). Die geänderten Schwellenwerte sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 1999 beginnen; bei einem Normalgeschäftsjahr werden demnach die Auswirkungen erstmals für Abschlüsse zum 31. 12. 2002 zum Tragen kommen.