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Sozialversicherung - Gehört die Umsatzsteuer zur Beitragsgrundlage?

ArbeitsrechtWerner Sedlacek, Wolfgang HöfleRdW 2000/327RdW 2000, 360 Heft 6 v. 15.6.2000

Immer wieder kommt es vor, dass im Rahmen von Beitragsprüfungen freie Dienstnehmer iSd§ 4 Abs 4 ASVGrückwirkend in „echte“ Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) umqualifiziert werden. Die freien Dienstnehmer haben in der Regel Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer gehört bei freien Dienstverhältnissen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Entgelt1)1) AV über eine Besprechung im HVSV vom 25. 7. 1996; Info-Service der Wiener GKK, 9. Jg, Nr 7a, Juli 1996; Schrank/Grabner, Werkverträge und freie Dienstverträge2, 105.. Die Umsatzsteuer wird aber nach der Umqualifizierung in ein echtes Dienstverhältnis von manchen Gebietskrankenkassen-Prüfern der Beitragspflicht unterzogen. Der vorliegende Beitrag soll - in Fortsetzung vonGerlach2)2) DRdA 3/1998, 198 ff (200). - aufzeigen, dass diese Vorgangsweise einer rechtlichen Würdigung nicht standhält.

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