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Vereinsmitgliedschaft und KSchG

WirtschaftsrechtGerhard SariaRdW 2000/183RdW 2000, 199 Heft 4 v. 15.4.2000

MitBGBl I 1999/185wurde ein neuer§ 1 Abs 5 KSchGeingefügt. Die damit verfolgten Ziele mögen zwar rechtspolitisch zu begrüßen sein, doch wirft die an einer Nahtstelle von Gesellschafts- und Verbraucherrecht erfolgte Regelung eine Reihe von Fragen auf.

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