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Die neue ÖNorm B 2110 - ein Reförmchen

WirtschaftsrechtPhilipp LängleRdW 2000/182RdW 2000, 198 Heft 4 v. 15.4.2000

Mit 1. 3. 2000 hat das Österreichische Normungsinstitut eine Neufassung der Bauvertragsnorm B 21101)1) Zur Rechtsnatur siehe Längle, Das Entgelt beim Bauvertrag (1999) 27 ff mwN. herausgegeben. Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede zur Vorgängerfassung (1. 3. 1995) aufgezeigt werden.

Universität Wien

Den Kern der ÖNorm B 2110 bilden die Vertragsbestimmungen, die sich bislang im Abschnitt 2 derselben gefunden haben. Durch eine (aufgrund von neuen „Gestaltungsrichtlinien“ des Normungsinstitutes erfolgte) Umnummerierung finden sich diese Bestimmungen nunmehr in Abschnitt 5 der ÖNorm B 2110. Erfreulicherweise sind die Unterpunkte von dieser Umnummerierung verschont geblieben, sodass sich der Anwender einigermaßen zurechtfinden kann2)2) So findet sich etwa die sog „20-%-Klausel“ statt in Punkt 2.23.6 nunmehr unverändert in Punkt 5.23.6..

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