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VfGH: Lehrbeauftragten-Verordnung in Prüfung

RdW AktuellRdW 2000/99RdW 2000, 129 Heft 3 v. 15.3.2000

Die Lehrbeauftragten-Verordnung BGBl II 1997/287 sieht vor, dass die Bezüge von Lehrbeauftragten an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages stets Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind.

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