Aufgrund des StRefG 2000 werden betriebliche und berufliche Bildungsaufwendungen verstärkt gefördert. Neben den speziell definierten Aufwendungen für Aus- und Fortbildung wird ein Bildungsfreibetrag iHv 9 % eingeführt. Die Regelungen gelten ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 20001).