Im Erkenntnis vom 25. 11. 1999, 99/15/0194, hatte der VwGH das Prinzip der Besteuerung des Periodengewinnes gegen das Prinzip der Gesamtgewinnbesteuerung abzuwägen. Er hat sich für einen Vorrang des Periodenprinzips ausgesprochen.
Im Erkenntnis vom 25. 11. 1999, 99/15/0194, hatte der VwGH das Prinzip der Besteuerung des Periodengewinnes gegen das Prinzip der Gesamtgewinnbesteuerung abzuwägen. Er hat sich für einen Vorrang des Periodenprinzips ausgesprochen.