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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für 11 Monate alten Entgeltrückstand

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/747RdW 2000, 756 Heft 12 v. 15.12.2000

§ 3a Abs 1 IESG
Art 2 StGG
Art 3 RL 80/987/EWG , Art 4 RL 80/987/EWG , Art 10 RL 80/987/EWG

Einem AN, dessen Arbeitsverhältnis rund 11 Monate vor der Konkurseröffnung beendet wurde, gebührt für den Entgeltrückstand aus diesem Arbeitsverhältnis ungeachtet einer vom AG teilweise eingehaltenen Ratenvereinbarung gem§ 3a Abs 1 IESG(idF der IESG-Nov 1997) kein Insolvenz-Ausfallgeld.

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