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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für über 6 Monate alte Entgeltrückstände

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/746RdW 2000, 756 Heft 12 v. 15.12.2000

§ 3a Abs 1 IESG, § 6 Abs 1 IESG, § 17a Abs 11 IESG
§ 26 Z 2 AngG
Art 3 Abs 2 erster Gedankenstrich RL 80/987/EWG , Art 4 Abs 2 erster Gedankenstrich RL 80/987/EWG , Art 10 lit a RL 80/987/EWG

1. Einem AN gebührt kein Insolvenz-Ausfallgeld für Entgelt, das mehr als 6 Monate vor der Eröffnung des Konkursverfahrens über seinen AG fällig geworden ist, wenn er es unterlassen hat, dieses gerichtlich geltend zu machen.

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