Eine kürzlich gefällte höchstgerichtliche Entscheidung hat Bewegung in das betriebliche Disziplinarrecht gebracht. Darin werden auch für betriebsratspflichtige Betriebe Versetzung, Kündigung und Entlassung als zulässige Disziplinarmaßnahmen anerkannt. Soll diesen Judikaturtendenzen nachgegeben werden?