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Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung aus Anlass des Todes des Steuerpflichtigen auch für Betriebsveräußerungen vor Einantwortung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 562 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 37 Abs 5 EStG

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom 12. 11. 1996, vgl zB ecolex 1997, 124, seine Rechtsansicht zum Ausdruck gebracht, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 5 erster Teilstrich anwendbar ist, wenn der/die Erben eines Betriebes diesen unmittelbar nach der Einantwortung veräußern oder aufgeben.

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