Das Abgabenänderungsgesetz 1998 BGBl I 1999/28 und die Steuerreform 2000 BGBl I 1999/106 1) haben einige wesentliche Änderungen im Gebührenrecht gebracht. Im Folgenden sollen die wesentlichsten neuen Bestimmungen im Überblick dargestellt werden. Die Regelungen treten größtenteils mit 1. 7. 1999 in Kraft. Auf davon abweichende Inkrafttretensbestimmungen wird gesondert hingewiesen.