§ 105 Abs 4 ArbVG
§ 18 Abs 1 ZPO
1. § 105 Abs 4 ArbVG sieht das Eintrittsrecht des AN für den Fall der Rücknahme der Anfechtungsklage ohne Zustimmung des AN vor, nicht aber für den Fall, dass der kl Betriebsrat gegen die Abweisung der Klage durch das Gericht 1. Instanz nicht beruft.