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Die Haftung des Abschlußprüfers

SonderheftUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerRdW 1999, 290 Heft 4b v. 15.4.1999

Abschlußprüfer genießen bei fahrlässiger Schädigung das Privileg einer betraglich begrenzten Haftung. Der Beitrag untersucht einige Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung schadenersatzrechtlicher Vorschriften auf die betrags­begrenzte Haftung des Abschlußprüfers ergeben.

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