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Informationspflichten gegenüber der Hauptversammlung

SonderheftRA Dr. Johannes SemlerRdW 1999, 300 Heft 4b v. 15.4.1999

Vor einer Entscheidung bedarf es ganz allgemein der Kenntnis aller einschlägigen Entscheidungsgrundlagen. Dies gilt auch für die Entscheidungen der Aktionäre der Hauptversammlung. Die Informationspflichten des Vorstands gegenüber den Aktionären sind in Deutschland und in Österreich weitgehend übereinstimmend - zumindest ähnlich - geregelt. Der Aktionär benötigt rechtzeitig vor der Hauptversammlung Informationen zur Vorbereitung seiner Entscheidung. Er muß die Möglichkeit haben, in der Hauptversammlung ergänzende sachdienliche Auskünfte zu erhalten. Schließlich muß der Aktionär die ihm eingeräumten Informationsansprüche auch durchsetzen und bei fehlerhafter Information gegen dennoch getroffene Entscheidungen vorgehen können.

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