§ 23 AngG, § 26 Z 4 AngG, § 29 AngG, § 32 AngG
§ 1162a und b ABGB
§ 9 UrlG
1. Die Äußerung eines Geschäftsführers (Gf) „So eine blöde Kuh, Sie komische Tschechin Sie!“ stellt eine erhebliche Ehrverletzung iSd § 26 Z 4 AngG dar.
2. Trifft den berechtigt austretenden AN ein Mitverschulden an der vorzeitigen Lösung (provozierendes Verhalten des AN), so unterliegt sowohl der Anspruch auf Abfertigung, Kündigungs- als auch Urlaubsentschädigung dem Verschuldensausgleich.