vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung während des Konkurses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 211 Heft 4a v. 15.4.1999

§ 19 KO, § 20 KO
§ 1438 ABGB, § 1439 ABGB

Wurde eine Vereinbarung über eine Mängelbehebung auf Kosten des Lieferanten bereits vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bestellers getroffen, so ist die Aufrechnung mit der dem Lieferanten erst während des Konkurses in Rechnung gestellten Forderung zulässig. Wurde die Vereinbarung erst nach Konkurseröffnung getroffen, so ist eine Aufrechnung während des Konkurses nach § 20 KO ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!