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Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Schadenersatzanspruch aus Vertrag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 210 Heft 4a v. 15.4.1999

Art 5 Nr 1 LGVÜ
§ 905 ABGB
Art 31 lit a UNK

Ein Schadenersatzanspruch aus Vertrag ist als vertraglicher Anspruch im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ anzusehen und kann daher am Gerichtsstand des Erfüllungsortes eingeklagt werden. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren materiellen Recht.

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