Art 5 Nr 1 LGVÜ
§ 905 ABGB
Art 31 lit a UNK
Ein Schadenersatzanspruch aus Vertrag ist als vertraglicher Anspruch im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ anzusehen und kann daher am Gerichtsstand des Erfüllungsortes eingeklagt werden. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren materiellen Recht.