§ 36 Abs 2 Z 1 und 3 ArbVG
§ 4 Abs 3 KWG
1. Ein Geschäftsleiter, der mit der gesetzlichen Vertretung des AG betraut ist, ist unabhängig davon, ob im Innenverhältnis Einschränkungen seiner Geschäftsführung vorgesehen sind, gem § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG nicht als AN iSd ArbVG anzusehen.