§ 6 EStG 1988
§ 14 KStG 1988
1. Beteiligungen an Personengesellschaften sind nicht mit den Anschaffungskosten, sondern als Spiegelbild des für den Gesellschafter in der Personengesellschaft geführten Kapitalkontos mit dem Betrag dieses Kapitalkontos anzusetzen. Eine Teilwertabschreibung ist damit ausgeschlossen.