Der neue Richtlinienvorschlag zur Änderung der 6. MWSt-Richtlinie (KOM [1998] 660) versucht, die gegenwärtigen Regeln zur Bestimmung des Steuerschuldners einzuschränken. Weiters gibt es neue Bestimmungen zum Bevollmächtigten bzw Steuervertreter. Überdies soll es zu einer Änderung der Entstehung des Steuertatbestandes bei Dauerleistungen kommen.