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Interventionsinteresse als formelles Beitrittserfordernis

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 723 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 28 Abs 2 ZPO

Lässt sich aus dem Beitrittsschriftsatz kein schlüssig behauptetes Interventionsinteresse ableiten und wird dieser Umstand vom Gericht übersehen, so kann dieser Mangel nach Zustellung des Schriftsatzes an die Parteien von Amts wegen nicht mehr aufgegriffen werden.

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