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Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 17 LGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 723 Heft 11 v. 15.11.1999

Art 17 LGVÜ

Eine formwirksame Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 17 LGVÜ liegt auch dann vor, wenn die Vorderseite eines Vertragstextes unterzeichnet wird und auf der Vorderseite auf den rückseitigen Text, der eine Gerichtsstandsklausel enthält, Bezug genommen wird.

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