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Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei ausländischen Thesaurierungsfonds

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 441 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 21 KStG

Das BMF vertritt die Ansicht, dass § 21 Abs 2 KStG nur den Typus der Veranlagung umschreibt und somit eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 21 Abs 3 KStG für Körperschaften iSd § 1 Abs 2 Z 2 und 3 KStG hinsichtlich ausländischer thesaurierender Investmentfonds besteht. Diese Rechtslage hat durch die Investmentfondsgesetznovelle 1998 keine Änderung erfahren.

BMF , 05.06.1998

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