§ 21 KStG
Das BMF vertritt die Ansicht, dass § 21 Abs 2 KStG nur den Typus der Veranlagung umschreibt und somit eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 21 Abs 3 KStG für Körperschaften iSd § 1 Abs 2 Z 2 und 3 KStG hinsichtlich ausländischer thesaurierender Investmentfonds besteht. Diese Rechtslage hat durch die Investmentfondsgesetznovelle 1998 keine Änderung erfahren.
BMF , 05.06.1998