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Einkünfte von Organen von Vereinen, Genossenschaften und Sparkassen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 441 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 29 Z 1 EStG

Die Rechtsansicht, wonach Organe von juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vorstandsmitglieder von Vereinen, Genossenschaften oder Sparkassen) wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG 1988 darstellen, sofern sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zufließen, kann bestätigt werden. Die entsprechende Aussage in Abschn 83 Abs 2 EStR 1984 ist weiterhin aufrecht.

BMF , 05.06.1998

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