Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 19911) definiert in§ 3 Abs 1, dass ein Präsenzdienst iSd Bundesgesetzes der ordentliche und der außerordentliche Präsenzdienst gemäß § 27 des Wehrgesetzes 1990, BGBl 305, ist, und in Abs 2, dass ein Zivildienst iSd Bundesgesetzes der ordentliche und der außerordentliche Zivildienst gemäß § 6a des Zivildienstgesetzes, BGBl 1986/679 ist. Daraus folgt zumindest auf den ersten Blick, dass das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 nicht auf Arbeitnehmer anzuwenden ist, welche einen dem österreichischen Präsenz- oder Zivildienst vergleichbaren Dienst in ihrem Heimatland ableisten (müssen). Im folgenden soll nun untersucht werden, ob diese Annahme (heute noch) richtig ist oder nicht.