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Neubemessung der Witwerpension

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 415 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 62a Abs 2 PG 1965

1. Bei der Unterscheidung zwischen Witwern, die „nicht erwerbsfähig und bedürftig sind“, einerseits und solchen, auf die diese beiden Merkmale zutreffen, andererseits handelt es sich um eine - sozialpolitisch motivierte - sachlich gerechtfertigte Differenzierung, die aus der Sicht des auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitsgrundsatzes zu keinen Bedenken Anlass gibt.

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