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WT-BO: Der Prokurist als SteuerberaterVertretung vor Abgabenbehörden trotz fehlender Berufsbefugnis?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 379 Heft 6 v. 15.6.1998

Nur befugte Parteienvertreter dürfen geschäftsmäßig vor der Abgabenbehörde die ihnen vorbehaltenen Vertretungshandlungen setzen. Die WT-BO bietet dafür jedoch ein Schlupfloch: Bei WT-Gesellschaften kann auch ein Prokurist ohne Berufsbefugnis tätig werden.

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