Das Energieabgabenvergütungsgesetz ermöglicht die Vergütung der vom Unternehmer zu viel bezahlten Energieabgaben. Der Nettoproduktionswert errechnet sich auf Grundlage der Umsätze des Kalender- bzw Wirtschaftsjahres. Entgegen der Auslegung der Finanzverwaltung ist der Nettoproduktionswert für das „Rumpf“-Kalenderjahr 1996 nur aus den Umsätzen der Monate Juni bis Dezember zu errechnen.
Wien