§ 863 ABGB, § 870 ABGB
Die Drohung eines Hobbyfußballspielers, der sein Fußballspiel ohne vertragliche Verpflichtung ausübt, ohne Freigabevertrag die Tätigkeit für den Verein sofort einzustellen, ist angesichts der Tatsache, dass er zum Fußballspiel gar nicht verpflichtet ist, nicht geeignet, begründete Furcht hervorzurufen.