§ 1497 ABGB
§ 1 Abs 6 Z 3 IESG, § 17a Abs 6 IESG
Das im Falle der Mitarbeit von Familienangehörigen bzw von Arbeitsverhältnissen mit Familienangehörigen verdächtige „Stehenlassen“ von fälligem Entgelt, wodurch eine Überwälzung des Finanzrisikos des AG auf den Insolvenz-Ausfallgeldfonds bewirkt werden könnte, kann im Fall der Endigung des Arbeitsverhältnisses fast vier Jahre vor der Konkurseröffnung ausgeschlossen werden.