§ 8 KStG
Was die Rechtsfrage der steuerlichen Behandlung von Beteiligungen als Genussberechtigte anlangt, ist im Falle der Beteiligung am Ergebnis und an der Substanz eines Wirtschaftsgutes der die Genussrechte emittierenden Körperschaft kein Substanzgenussrecht iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG gegeben, sodass der Anspruch der Genussberechtigten als steuerlich abzugsfähiger Aufwand zu behandeln ist und bei den Empfängern, soweit sie natürliche Personen oder Körperschaften mit steuerpflichtigen Kapitaleinkünften betrifft, zur Endbesteuerung führt.