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Lizenz - Einmalzahlungen: Abgrenzung steuerpflichtiger Nutzungsentgelte - steuerfreie Veräußerung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 311 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 28 EStG, § 99 EStG

An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20%igen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer Einmalzahlung abgegolten werden.

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