vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tagesgeld: „5-Tage-Regel“ bei Auswärtseinsatz gilt grundsätzlich für politische Gemeinde, in Wien für Bezirk

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 311 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 26 Z 4 EStG

Für die Beurteilung eines neuen Tätigkeitsmittelpunktes (Zielort einer Dienstreise) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das gesamte Gebiet einer politischen Gemeinde einen einheitlichen Mittelpunkt darstellte. Bei einer Dienstreise von Steyr nach Linz-Urfahr für 5 Tage und anschließend nach Linz (Stadtzentrum) für die folgenden zehn Tage liegt nach fünf Tagen ein Mittelpunkt der Tätigkeit in Linz vor, sodass nur für die ersten fünf Tage nach dem steuerlichen Dienstreisebegriff steuerfreie Tagesgelder zustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!