SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 237 Heft 4 v. 15.4.1998
Für Gebäude darf ein Investitionsfreibetrag (IFB) nur insoweit geltend gemacht werden, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitsnehmer bestimmt sind (§ 10 Abs 3 EStG).