Durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz ist die Bilanzposition der Aufwandsrückstellungen in § 198 Abs 8 HGB nicht nur erstmals gesetzlich normiert, sondern auch eine, von der 4. Bilanzrichtlinie und dem zumeist als Vorbild dienenden dHGB abweichende, Österreich-spezifische Neuerung eingeführt worden, nämlich die von den GoB abhängige Dotierungspflicht. Diese auch international völlig neue Bestimmung eröffnet - abweichend von der deutschen Gesetzgebung und Literatur - Passivierungspflichten, die bisher gemäß Teilen der Literatur und vor allem der Bilanzierungspraxis als Wahlrechte interpretiert wurden. Mit diesem Thema sowie den steuerrechtlichen Konsequenzen beschäftigt sich dieser Beitrag, wobei auch auf Kritik an dieser Bestimmung in Zusammenhang mit internationalen Normen eingegangen wird.