Der OGH hat nunmehr zur Frage, ob sich eine Änderung der ständigen Rechtsprechung auch auf vorher verwirklichte Sachverhalte auswirkt, ausführlich Stellung genommen und sie grundsätzlich bejaht.
Der OGH hat nunmehr zur Frage, ob sich eine Änderung der ständigen Rechtsprechung auch auf vorher verwirklichte Sachverhalte auswirkt, ausführlich Stellung genommen und sie grundsätzlich bejaht.